Medizinischer Anlass
Die Verordnung sollte die medizinisch notwendige Krankenbeförderung nachvollziehbar abbilden.
- Behandlungsanlass und Ziel der Fahrt
- Erforderliches Beförderungsmittel
- Hin- und/oder Rückfahrt
- Gegebenenfalls Serienbehandlung
Für einen medizinisch notwendigen Krankentransport kann eine Verordnung für Krankenbeförderung erforderlich sein. Hier erfahren Sie, was häufig als „Krankentransportschein“ bezeichnet wird, welche Angaben wichtig sind und wann zusätzlich eine Genehmigung der Krankenkasse relevant sein kann.

Mit „Krankentransportschein“ ist meist die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung gemeint. Für gesetzlich Versicherte wird dafür grundsätzlich das vorgesehene Verordnungsformular verwendet. Entscheidend ist nicht der umgangssprachliche Name, sondern dass die medizinische Notwendigkeit und das erforderliche Beförderungsmittel korrekt angegeben sind.
Ein KTW kommt in Betracht, wenn während der Fahrt eine medizinisch-fachliche Betreuung oder eine fachgerechte Lagerung erforderlich ist. NordCare führt in Hamburg KTW-Fahrten sitzend und liegend durch.
Die Verordnung sollte die medizinisch notwendige Krankenbeförderung nachvollziehbar abbilden.
Für die Disposition benötigen wir zusätzlich die konkreten Fahrtdaten.
Ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist, hängt von der Art der Behandlung und der konkreten Krankenbeförderung ab. Für bestimmte ambulante Fahrten gelten besondere Voraussetzungen. Bei einem Krankentransport mit KTW zu einer ambulanten Behandlung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
Bei stationären Behandlungen gelten andere Regeln als bei ambulanten Fahrten. Deshalb sollte die konkrete Verordnung im Zweifel mit der Krankenkasse geklärt werden. NordCare kann Ihnen sagen, welche Unterlagen wir für die Durchführung benötigen; die verbindliche Leistungsentscheidung trifft der jeweilige Kostenträger.
Ärztlich klären lassen, ob und welche Krankenbeförderung medizinisch notwendig ist.
Falls erforderlich, die Verordnung vorab bei der Krankenkasse genehmigen lassen.
Termin, Start, Ziel und Beförderungsform an NordCare übermitteln.
Nach Prüfung stimmen wir die Durchführung mit Ihnen ab.
Passende Informationen zu Verordnung, Kosten und der Planung einer KTW-Fahrt.
Die wichtigsten Fragen zum Thema auf einen Blick.
Im Alltag wird häufig „Krankentransportschein“ gesagt. Gemeint ist in der Regel die ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung.
Wenn die Fahrt zulasten einer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden soll, ist regelmäßig eine medizinisch begründete Verordnung erforderlich. Die genaue Voraussetzung hängt vom Einzelfall ab.
Das erforderliche Beförderungsmittel richtet sich nach dem Gesundheitszustand und dem medizinischen Bedarf. Die Verordnung wird durch die hierzu berechtigte behandelnde Stelle ausgestellt.
Nein. NordCare unterstützt bei organisatorischen Fragen, die verbindliche Genehmigung beziehungsweise Kostenentscheidung liegt aber beim jeweiligen Kostenträger.
Fahrtdaten online übermitteln oder direkt mit unserer Disposition sprechen.