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Krankenkasse, Verordnung & Genehmigung
Wer zahlt den Krankentransport? Kostenübernahme erklärt
Ob eine Krankenkasse die Kosten eines Krankentransports übernimmt, hängt unter anderem von der medizinischen Notwendigkeit, der Behandlung, dem gewählten Beförderungsmittel und einer gegebenenfalls erforderlichen Genehmigung ab.
Kostenübernahme ist eine EinzelfallentscheidungWir unterstützen bei der Vorbereitung der Fahrt. Die verbindliche Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft die Krankenkasse beziehungsweise der zuständige Kostenträger.
Ratgeber Krankentransport
Wann kann die Krankenkasse Fahrkosten übernehmen?
Gesetzliche Krankenkassen können Fahrkosten übernehmen, wenn die Krankenbeförderung im Zusammenhang mit einer Kassenleistung medizinisch notwendig ist und die gesetzlichen beziehungsweise richtlinienbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei wird zwischen stationären Behandlungen, bestimmten ambulanten Behandlungen und unterschiedlichen Beförderungsmitteln unterschieden.
Ein Krankentransportwagen (KTW) ist insbesondere dann relevant, wenn eine medizinisch-fachliche Betreuung oder eine fachgerechte Lagerung während der Fahrt erforderlich ist.
Ratgeber Krankentransport
Stationär und ambulant: nicht jede Fahrt wird gleich behandelt
STATIONÄRE BEHANDLUNG
Fahrten zum Krankenhaus
Medizinisch notwendige Krankenbeförderungen zu einer stationären Behandlung können verordnet werden. Für diese Fahrten gelten andere Genehmigungsregeln als bei vielen ambulanten Behandlungen.
Medizinische Notwendigkeit erforderlich
Verordnung passend zur Fahrt
Beförderungsmittel nach medizinischem Bedarf
AMBULANTE BEHANDLUNG
Besondere Voraussetzungen
Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Bei einem erforderlichen KTW kann eine vorherige Genehmigung relevant sein.
Ausnahmevoraussetzungen prüfen
Genehmigung gegebenenfalls vor Fahrt einholen
Serienbehandlungen gesondert beachten
Ratgeber Krankentransport
Dialyse und andere wiederkehrende Behandlungen
Für bestimmte hochfrequente Behandlungen über einen längeren Zeitraum – beispielsweise Dialyse – sieht die Krankentransport-Richtlinie besondere Regelungen vor. Bei solchen planbaren Fahrten kann eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein.
NordCare organisiert in Hamburg auch Dialysefahrten und andere Serienfahrten mit dem KTW, sofern die Voraussetzungen für die konkrete Beförderung vorliegen.
Ratgeber Krankentransport
Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?
01
Verordnung
Die ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung, sofern erforderlich.
02
Genehmigung
Eine vorliegende Krankenkassengenehmigung, wenn sie für die Fahrt benötigt wird.
03
Versichertendaten
Krankenkasse und die für die Organisation erforderlichen Patientendaten.
04
Fahrtdaten
Termin, Abholort, Ziel und benötigte Beförderungsform.
Weitere Informationen
Rund um Krankentransport in Hamburg.
Passende Informationen zu Verordnung, Kosten und der Planung einer KTW-Fahrt.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine medizinische, rechtliche oder leistungsrechtliche Einzelfallprüfung. Grundlagen zur Verordnung und Kostenübernahme finden Sie beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Häufige Fragen
Kurz beantwortet.
Die wichtigsten Fragen zum Thema auf einen Blick.
Übernimmt die Krankenkasse jeden Krankentransport?
Nein. Die Kostenübernahme setzt bestimmte Voraussetzungen voraus, insbesondere medizinische Notwendigkeit und die Einhaltung der jeweils geltenden Regeln.
Brauche ich bei einer ambulanten KTW-Fahrt eine Genehmigung?
Bei ambulanten Behandlungen kann für einen erforderlichen Krankentransport mit KTW eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein.
Wer entscheidet über die Kostenübernahme?
Die verbindliche Entscheidung trifft die zuständige Krankenkasse beziehungsweise der jeweilige Kostenträger.
Kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen?
Je nach Versicherungsstatus und Fahrt können gesetzliche Zuzahlungsregelungen gelten. Ausnahmen sind beispielsweise bei einer gültigen Zuzahlungsbefreiung möglich. Klären Sie die konkrete Höhe im Zweifel mit Ihrer Krankenkasse.
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