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Krankenkasse, Verordnung & Genehmigung

Wer zahlt den Krankentransport? Kostenübernahme erklärt

Ob eine Krankenkasse die Kosten eines Krankentransports übernimmt, hängt unter anderem von der medizinischen Notwendigkeit, der Behandlung, dem gewählten Beförderungsmittel und einer gegebenenfalls erforderlichen Genehmigung ab.

Verordnung prüfenGenehmigung klärenKTW Hamburg
NordCare Krankentransport in Hamburg
Kostenübernahme ist eine EinzelfallentscheidungWir unterstützen bei der Vorbereitung der Fahrt. Die verbindliche Entscheidung über eine Kostenübernahme trifft die Krankenkasse beziehungsweise der zuständige Kostenträger.
Ratgeber Krankentransport

Wann kann die Krankenkasse Fahrkosten übernehmen?

Gesetzliche Krankenkassen können Fahrkosten übernehmen, wenn die Krankenbeförderung im Zusammenhang mit einer Kassenleistung medizinisch notwendig ist und die gesetzlichen beziehungsweise richtlinienbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei wird zwischen stationären Behandlungen, bestimmten ambulanten Behandlungen und unterschiedlichen Beförderungsmitteln unterschieden.

Ein Krankentransportwagen (KTW) ist insbesondere dann relevant, wenn eine medizinisch-fachliche Betreuung oder eine fachgerechte Lagerung während der Fahrt erforderlich ist.

Ratgeber Krankentransport

Stationär und ambulant: nicht jede Fahrt wird gleich behandelt

STATIONÄRE BEHANDLUNG

Fahrten zum Krankenhaus

Medizinisch notwendige Krankenbeförderungen zu einer stationären Behandlung können verordnet werden. Für diese Fahrten gelten andere Genehmigungsregeln als bei vielen ambulanten Behandlungen.

  • Medizinische Notwendigkeit erforderlich
  • Verordnung passend zur Fahrt
  • Beförderungsmittel nach medizinischem Bedarf
AMBULANTE BEHANDLUNG

Besondere Voraussetzungen

Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen werden nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Bei einem erforderlichen KTW kann eine vorherige Genehmigung relevant sein.

  • Ausnahmevoraussetzungen prüfen
  • Genehmigung gegebenenfalls vor Fahrt einholen
  • Serienbehandlungen gesondert beachten
Ratgeber Krankentransport

Dialyse und andere wiederkehrende Behandlungen

Für bestimmte hochfrequente Behandlungen über einen längeren Zeitraum – beispielsweise Dialyse – sieht die Krankentransport-Richtlinie besondere Regelungen vor. Bei solchen planbaren Fahrten kann eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein.

NordCare organisiert in Hamburg auch Dialysefahrten und andere Serienfahrten mit dem KTW, sofern die Voraussetzungen für die konkrete Beförderung vorliegen.

Ratgeber Krankentransport

Welche Unterlagen sollte ich bereithalten?

01

Verordnung

Die ärztliche Verordnung für Krankenbeförderung, sofern erforderlich.

02

Genehmigung

Eine vorliegende Krankenkassengenehmigung, wenn sie für die Fahrt benötigt wird.

03

Versichertendaten

Krankenkasse und die für die Organisation erforderlichen Patientendaten.

04

Fahrtdaten

Termin, Abholort, Ziel und benötigte Beförderungsform.

Weitere Informationen

Passende Informationen zu Verordnung, Kosten und der Planung einer KTW-Fahrt.

Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine medizinische, rechtliche oder leistungsrechtliche Einzelfallprüfung. Grundlagen zur Verordnung und Kostenübernahme finden Sie beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Die wichtigsten Fragen zum Thema auf einen Blick.

Übernimmt die Krankenkasse jeden Krankentransport?

Nein. Die Kostenübernahme setzt bestimmte Voraussetzungen voraus, insbesondere medizinische Notwendigkeit und die Einhaltung der jeweils geltenden Regeln.

Brauche ich bei einer ambulanten KTW-Fahrt eine Genehmigung?

Bei ambulanten Behandlungen kann für einen erforderlichen Krankentransport mit KTW eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich sein.

Wer entscheidet über die Kostenübernahme?

Die verbindliche Entscheidung trifft die zuständige Krankenkasse beziehungsweise der jeweilige Kostenträger.

Kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen?

Je nach Versicherungsstatus und Fahrt können gesetzliche Zuzahlungsregelungen gelten. Ausnahmen sind beispielsweise bei einer gültigen Zuzahlungsbefreiung möglich. Klären Sie die konkrete Höhe im Zweifel mit Ihrer Krankenkasse.

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